Sonntag, 20. Dezember 2009

Patenschaftsgräber - jetzt auch auf dem Alten Friedhof in Gießen

Zwei Grabsteine von Joh.Baptist Scholl d.Ä.
auf dem Alten Friedhof in Gießen (Foto Dagmar Klein)


Jetzt hat auch die Stadtverordnetenversammlung Gießen beschlossen, dass zum Erhalt der historischen Grabmäler auf dem Alten Friedhof künftig Patenschaften - und zwar inklusive dem Nutzungsrecht für Urnenbestattung - erlaubt sein sollen.

Zwar ist der Alte Friedhof Gießen entwidmet. Doch war er seit langem eine Grünanlage mit Ausnahmeregelung für Bestattungen in Grabstätten mit fortbestehendem Nutzungsrecht. Diese Klausel der Ausnahmeregelung, die auch denkmalpflegerische Aspekte einbezog, wurde 1992 gestrichen; Nutzungsrechte sollten nicht mehr verlängert werden. Noch ist nicht ganz sicher, ob die neue Regelung nur eine Rückkehr zum Status vor 1992 bedeutet oder ob sich daraus weitere Schutzmöglichkeiten für die historische Grabmalkultur ergeben werden, denn die Einzelheiten stehen noch aus.

Der Magistrat soll bis Mitte 2010 eine Vorlage dazu erarbeiten. Der Antrag war von der SPD-Fraktion gestellt worden, die damit eine seit langem vertretene Forderung des Freundeskreis Alter Friedhof Gießen (Arbeitsgruppe im Oberhessischen Geschichtsverein Gießen e.V., www.ohg-giessen.de ) aufgegriffen hat. Der Magistrat, bestehend aus VertreterInnen von vier Parteien, verspricht sich einen Beitrag zur Sicherung der Pflege des Kulturdenkmals Alter Friedhof. Die SPD hatte in ihrem Antrag das vorbildliche bürgerschaftliche Engagement des Freundeskreises besonders gewürdigt.