Der Hase- und der Johannisfriedhof in Osnabrück, Baudenkmale nach § 3 Abs. 3 Niedersächsisches Denkmalschutzgesetz (NLD 2004), befinden sich in der Entwidmungsphase. Diese 1808 angelegten Friedhöfe sollen zum Ende 2015 entwidmet und in der Folge voraussichtlich als Parkanlage mit Friedhofscharakter weiter unterhalten werden.
Johannisfriedhof: Weitgehend abgeräumte Fläche in der V. Abt. (Foto Biewer) |
Vor diesem Hintergrund wird zurzeit an der Hochschule Osnabrück (Fakultät Agrarwissenschaften und Landschaftsarchitektur) in Kooperation mit zehn Partnern aus der Verwaltung, der Wirtschaft sowie eines Vereins, ein Konzept zur nachhaltigen Nutzung von Kulturdenkmalen mit Grünbestand am Beispiel der zwei Denkmale Hase- und Johannisfriedhof erarbeitet. Gefördert wird dieses zweijährige Projekt durch den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE).
Unter Berücksichtigung des § 9 des Niedersächsischen Denkmalschutzgesetzes (NLD 2004), der besagt, dass für Baudenkmale eine Nutzung anzustreben ist, die die Erhaltung des Denkmals auf Dauer gewährleistet, sollen für die zwei Untersuchungsgebiete mit ihren alten Baumbeständen, parkähnlichen Strukturen, historisch bedeutenden Einfriedungen und Grabstätten Szenarien im Sinne einer denkmalverträglichen Nutzung entwickelt werden.
Hasefriedhof: Die ältesten Pfeilgrabmale in der I. Abt. (Foto Biewer) |
Johannisfriedhof: Blick durch den Torbogen von der V. in die IV. Abt. (Foto Biewer) |
Die Ergebnisse sollen unter Beachtung wirtschaftlicher, kultureller, ökologischer und die Bildung betreffender Aspekte auf andere Flächen, die Parallelen zu den zwei Untersuchungsgebieten aufweisen, übertragbar sein. Das Projekt berücksichtigt zudem die Belange von kleinen und mittleren Unternehmen, insbesondere die als Kooperationspartner beteiligt sind.
Hochschule Osnabrück
Fakultät Agrarwissenschaften und Landschaftsarchitektur
Dipl.-Ing. (FH) Niels Biewer
Oldenburger Landstraße 24
49090 Osnabrück