Sonntag, 30. Oktober 2011

Neuer Förderverein in Hamburg-Bergedorf - Erhaltung von Friedhöfen gilt nicht als gemeinnützig!

Zum Erhalt des historischen Bergedorfer Friedhofs ist im letzten Jahr ein neuer Förderkreis (http://friedhof-bergedorf.de/) aus der Initiative von Bestattern gegründet worden. Sie wollen das Bewusstsein für ihr Kulturerbe entwickeln und fördern und sich vor allem für den Schutz der Kapellen, anderer baulicher Einrichtungen und der Grünanlagen einsetzen. Auf seiner neuen Website ruft der Verein auch dazu auf Fotos, historische Bilder, Schriften oder Dokumente vom Friedhof Bergedorf einzusenden. Als der Förderkreis allerdings beim Finanzamt die Gemeinnützigkeit beantragte, musste der Vorstand feststellen, dass sein Vereinszweck „Förderung der Friedhofskultur“ seit 2009 nicht mehr als gemeinnützig anerkannt wird, weil man den entsprechenden Paragrafen (Gemeinnützigkeitsrecht § 52 Absatz 2) geändert hat. Damit gelten Friedhöfe als nicht grundsätzlich gemeinnützig förderungswürdig. Der Verein hat sich daraufhin vorgenommen, öffentlich wirksam dafür einzutreten, dass die Förderung der Sepulkralkultur - auch wenn ein Friedhof nicht unter Denkmalschutz steht - zumindestens im fiskalischen Bereich staatliche Unterstüztung erhalten sollte.